Haben die Gebietskörperschaften und deren politische Vertreter einen direkten Einfluss auf die Planung?

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Die Gebietskörperschaften und ihre lokalen politischen Vertreter haben keine direkte Einflussmöglichkeit auf den Planungsprozess, können die lokalen Interessen aber auf verschiedene Arten geltend machen. Im Rahmen der formalen Beteiligung zur Rheinspange 553 werden die betroffene Kommunen als Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Als solche haben sie an verschiedenen Punkten der Planung die Möglichkeit, Stellungnahmen und Fachkenntnisse einzubringen.

Einwendungen können die betroffenen Gemeinden auch im Planfeststellungsverfahren einbringen. In einem Anhörungsverfahren werden die Planfeststellungsunterlagen zunächst in den betroffenen Gemeinden offengelegt und erhobene Stellungnahmen anschließend in einem Erörterungstermin mit den Betroffenen besprochen. Die Planfeststellungsbehörde entscheidet daraufhin über die Einwendungen und stellt den Plan fest. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann anschließend, auch von Seiten der betroffenen Gemeinden, Klage erhoben werden.

Über die formelle Beteiligung hinaus befindet sich Straßen.NRW mit den betroffenen Gemeinden und ihren politischen Vertretern im Rahmen seines Beteiligungskonzeptes in einem engen Austausch. Dieser soll sicherstellen, dass sie, ebenso wie viele weitere Akteure in der Region, im Planungsprozess kontinuierlich mitgenommen werden. Dieser Austausch mit den Kommunen und den politischen Vertretern der Region findet in den Sitzungen des Dialogforums und des politischen Begleitkreises statt. Hier erhalten die lokalen Interessen und Bedürfnisse planungsaktuell Gehör.

Nutzerfrage, eingestellt am 27. April 2020