Erst in der Entwurfsplanung werden Wirtschaftswege und die Auswirkungen auf diese, im Zusammenhang mit möglichen Unter-/ Überführungen, intensiv betrachtet. Grundsätzlich gehen wir nicht davon aus, dass es zu größeren Umwegen kommt.
Nachweisbare, durch die Baumaßnahme entstehende Behinderungen oder Ertragsminderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe werden im Planfeststellungsverfahrens geregelt.