Stellt das Ergebnis des Seveso-III-Gutachtens ein Ausschlusskriterium für die nördlichen Varianten mit einer Rheinquerung bei Godorf dar?

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Nein. Das Seveso-III-Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die nördlichen Varianten mit einer Rheinquerung bei Godorf die größten Konflikte mit den umliegenden Betrieben aufweisen. Denn das Gefahrenpotenzial durch Brände, Explosionen und die Ausbreitung toxischer Stoffe ist hier besonders hoch. In dieser Hinsicht werden südliche Varianten besser bewertet: Einige verlaufen vollständig außerhalb der angemessenen Abstände zu den relevanten Betriebsbereichen und sind entsprechend konfliktfrei. Zudem schneiden Tunnelvarianten in Bezug auf die Seveso-III-Richtlinie besser ab als Brückenvarianten. Daraus folgt jedoch nicht, dass eine Rheinquerung per Brücke bei Godorf ausgeschlossen ist. Die Bewertung des Seveso-III-Gutachtens fließt gemeinsam mit verschiedenen anderen Aspekten in die Gesamtabwägung ein.

Eingestellt von der Autobahn GmbH am 21. Mai 2021