Aus Gründen der Verkehrssicherheit geben die Trassierungsrichtlinien Elementfolgen vor, die eine beliebige Verknüpfung von Teilabschnitten nicht zulässt.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit geben die Trassierungsrichtlinien Elementfolgen vor, die eine beliebige Verknüpfung von Teilabschnitten nicht zulässt.