Straßen.NRW hat den gesetzlichen Auftrag, eine neue Autobahnverbindung zu planen. Der Begriff Nullvariante beschreibt im Planungsprozess einen Planfall, bei dem ein betrachtetes Projekt nicht umgesetzt wird. Die Fachbezeichnung für die Nullvariante lautet Bezugsvariante. Die Bezugsvariante dient ausschließlich dazu, die Auswirkungen einer geplanten Variante darzustellen, um sie mit den Auswirkungen anderer geplanter Varianten zu vergleichen.
Der aktuelle Prozess der Variantenauswahl und der Ermittlung einer Option, die als Vorzugsvariante vorgeschlagen wird, dient dem Ziel, eine Variante der Rheinspange 553 zu ermitteln, die über die drei Zielfelder Umwelt, Verkehr und Wirtschaftlichkeit hinweg eine insgesamt positive Wirkung auf die Region hat.
Die Umweltverträglichkeitsstudie hat im Teil 1 aufgezeigt, dass es innerhalb des Untersuchungsraums keinen konfliktfreien Korridor gibt. Dies schließt jedoch nicht aus, dass eine Variante der Rheinspange 553 möglich ist, die eine positive Gesamtwirkung auf die Region hat.