Ich beobachte zwischen Langel und Lülsdorf die seltene Fledermäuse, die dort noch leben. Wie sollen diese dort geschützt werden bei einer solchen Autobahnbrücke?

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Alle heimischen Fledermausarten sind planungsrelevant und fallen damit unter den strengen Artenschutz. Das bedeutet, dass die Auswirkungen jeder Variante auf die dort lebenden Tiere geprüft werden müssen. Einige Auswirkungen lassen sich durch gezielte Kompensationsmaßnahmen, mit denen der verbleibende Lebensraum aufgewertet wird, ausgleichen. Können erhebliche Störungen im Sinne des Artenschutzrechts nicht vermieden oder auch durch Schutzmaßnahmen vermindert werden (z.B. Kollisionsschutzwände entlang der Autobahn), so sind diese Varianten nur über ein gesondertes Ausnahmeverfahren zulässig.

Nutzerfrage, eingestellt am 6. November 2020