Im Rahmen der nun anstehenden vertiefenden Prüfung werden auch die Eingriffe in das Naturschutzgebiet Langeler Auwald sehr genau betrachtet. Daneben prüft eine FFH- Verträglichkeitsprüfung die Auswirkungen auf die spezifischen Erhaltungsziele des FFH-Gebiets. In diesem Zusammenhang ist auch das Vorkommen der planungsrelevanten Tierarten ein wichtiges Bewertungskriterium. Sollte im Ergebnis eine unzulässige Beeinträchtigung vorliegen, die auch nicht vermeidbar ist, kann diese Variante nicht weiterverfolgt werden.