Ist eine Planung, die den Abriss von 14 Häusern zum Inhalt hat, vor dem Hintergrund alternativer Varianten mit dem Grundgesetz, hier insbesondere Eigentum und Unverletzlichkeit der Wohnung, vereinbar?

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  • Ist eine Planung, die den Abriss von 14 Häusern zum Inhalt hat, vor dem Hintergrund alternativer Varianten mit dem Grundgesetz, hier insbesondere Eigentum und Unverletzlichkeit der Wohnung, vereinbar?

Noch ist keine Entscheidung für eine Vorzugsvariante getroffen worden. Alle neun Varianten werden nun erst einmal vertiefend untersucht. Dabei werden auch die Eingriffe in die Wohnnutzung im Detail untersucht und bewertet. Grundsätzlich ist ein Überspannen von Wohnhäusern nicht vorgesehen. Um einen möglichst vollständigen Abwägungsprozess abzubilden, wurden aber an dieser Stelle erst mal keine Ausschlusskriterien bei der Bewertung der Varianten definiert.

Nutzerfrage, eingestellt am 9. November 2020