Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Rahmenprogramm für anstehende Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes bis 2030 und besitzt keinen Gesetzescharakter. Er wird im Abstand von 10 bis 15 Jahren vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitet. Bevor der BVWP letztlich vom Bundeskabinett beschlossen wird, können in der Regel auch Verbände zum Entwurf Stellung nehmen sowie private Stellungnahmen abgegeben werden. Angefochten werden in der Regel Gerichtsurteile.