Kann man die Wertminderung des Eigenheimes geldwertig als Schadensersatz einklagen?

Die Rheinspange 553 wird unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt geplant. So müssen etwa bei Lärm- und Schadstoffimmissionen strenge Grenzwerte eingehalten werden. Der Preis einer Immobilie setzt sich aus zahlreichen Faktoren zusammen. Hierzu zählen wertmindernde Faktoren wie ein baulicher Mangel der Immobilie oder die Lärmbelastung vor Ort. Aber auch wertsteigernde Faktoren wie die wirtschaftliche Entwicklung oder die infrastrukturelle Anbindung der Umgebung fließen hier ein. Inwiefern der Bau einer neuen Rheinspange 553 im Einzelfall Einfluss auf die Immobilienwertentwicklung haben würde, ist daher derzeit nicht zu prognostizieren. Ein Recht auf Schadensersatz besteht grundsätzlich nicht. Planbedingte Wertverluste müssen aber gegebenenfalls als private Belange im Rahmen der Abwägungsentscheidung berücksichtigt werden.

Nutzerfrage, eingestellt am 31. Oktober 2019