Der Klimanotstand in Köln bedeutet, dass die Stadt im Sinne einer Selbstverpflichtung alle zukünftigen Entscheidungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen überprüfen will. Da die Rheinspange keine städtische Planung ist, fällt diese zunächst einmal nicht darunter.
Grundsätzlich räumt auch der Bundesverkehrsminister der Eindämmung des Klimawandels eine hohe Priorität ein. Konkret kann dies allerdings nicht bedeuten, dass sämtliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Mobilität nicht weiter verfolgt werden. So ist der Bedarf für die Rheinspange durch die Aufnahme des Projektes in den Bundesverkehrswegeplan gesetzlich verankert. Im Zuge der weiteren Planung wird das Schutzgut Klima und die Auswirkungen der Planung auf das Klima mit hoher Priorität berücksichtigt werden.