Insbesondere aus umweltfachlicher Sicht, wozu auch die Lärmbelastung (Schutzgut Mensch) zählt, schneidet diese Variante im Vergleich zu anderen Varianten deutlich schlechter ab. Allerdings steht dem z.B. ein besonders hoher verkehrlicher Nutzen gegenüber. In Absprache mit dem Landes- und Bundesverkehrsministerium wird sie nun ebenfalls vertiefend geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung wird unter anderem eine umfassende Lärmuntersuchung angefertigt, die die genauen Auswirkungen berechnet. Die Ergebnisse fließen dann in die Bewertung der Varianten ein.