Wie werden die Maßnahmen zum Lärmschutz entlang der Trasse bestimmt?

Durch lärmtechnische Untersuchungen wird ermittelt, welche Auswirkungen die Trassenvarianten auf die Lärmsituationen haben. Der zu erwartende Verkehrslärm wird mittels eines vorgegebenen Verfahrens gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) berechnet. In die Berechnungen fließen die Verkehrsstärke und -zusammensetzung sowie der Fahrbahnbelag, die zulässigen Geschwindigkeiten, die Längsneigung der Trasse und die topografischen Randbedingungen ein.
Wenn die lärmtechnischen Untersuchungen zeigen, dass die Immissionsschutzgrenzwerte überschritten werden, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz. Dieser kann durch aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwände, Flüsterasphalt oder den Bau eines Tunnels gewährleistet werden. Zudem können passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden, wie z.B. der Einbau von Lärmschutzfenstern und -Türen zum Einsatz kommen. Aktiver Lärmschutz hat dabei immer Vorrang vor passivem Lärmschutz.
Der Umfang der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen und verbleibende Grenzwertüberschreitungen gehen als wichtiges Kriterium in die Bewertung der Trassenvarianten ein.

Eingestellt von der Autobahn GmbH am 8. Oktober 2019