Inwiefern lässt die Verkehrszählung darauf schließen, dass sich gerade eine neue Autobahnquerung über den Rhein positiv auf die Verkehrsbelastung in der Region auswirkt?

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Der Auftrag an die Autobahn GmbH zur Planung der Rheinspange, der sich aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 ergibt, beinhaltet ausdrücklich die Planung einer neuen Autobahnquerspange zwischen der A59 und der A555 mit einer Rheinquerung zwischen Köln und Bonn.

Über die verkehrlichen Wirkungen verschiedener Varianten der Rheinspange gibt ein Verkehrsgutachten Auskunft. Die Verkehrszählungen sind lediglich ein Baustein dieser Untersuchung: Die Zähldaten bildeten die Grundlage für den Aufbau eines Verkehrsmodells, mit dem die Verkehrssituation im Jahr 2030 in der Region prognostiziert werden kann. Hierfür werden sowohl vorhandene Datensätze ausgewertet, als auch eigene Zählungen durchgeführt. Dies geschieht nicht nur durch statische Verkehrszählungen, sondern auch durch Verfolgungszählungen, um Verkehrsströme zu erfassen.

Aber nicht nur die Zählergebnisse fließen in das Modell ein, sondern auch überregionale und regionale Einflussfaktoren, kommunale Entwicklungsmaßnahmen und die Verflechtungsprognose 2030. Auch die zu erwartenden Veränderungen im Verkehrsnetz, also andere, konkret vorgesehene Infrastrukturmaßnahmen, werden bei der Prognose berücksichtigt. Das Verkehrsmodell bildet das Straßennetz in einem weiten Bereich um die geplante Rheinspange herum ab. Dieser sogenannte Untersuchungsraum geht deutlich über den Planungsraum, in dem die eigentliche Planung von Trassenvarianten stattfinden wird, hinaus.

Mit dem Verkehrsmodell ist es nunmehr möglich, in diesem Untersuchungsraum die verkehrlichen Auswirkungen zweier modellhafter Prognose-Planfälle einer neuen Autobahnquerung über den Rhein im Jahr 2030 zu prognostizieren – eine Querung im nördlichen und eine im südlichen Planungsraum. Diese werden jeweils mit dem Prognose-Bezugsfall 2030 verglichen, also dem zukünftigen verkehrlichen Zustand ohne Rheinspange. Anhand dieses Vergleichs, den Sie hier (S. 62 bzw. S. 74) einsehen können, lässt sich für jeden der beiden Prognose-Planfälle nachvollziehen, an welchen Stellen Verkehrsentlastungen zu erwarten sind und an welchen Stellen mit einer Zunahme zu rechnen wäre.

Nutzerfrage, eingestellt am 31. August 2020