Wird für die Rheinquerung eine Schienenverbindung mitgeplant, zum Beispiel für die S18 und U17?

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Für die Planung von Straße und Schiene sind unterschiedliche Vorhabenträger zuständig. Als Straßenbaubehörde kann sich Straßen.NRW lediglich mit der Planung der Autobahnquerung befassen – die Planung der Schienenwege in der Region liegt im Zuständigkeitsbereich anderer Vorhabenträger. Für die Schienenwege im Raum Köln-Bonn sind das die Nahverkehr Rheinland GmbH und der Rhein-Sieg-Kreis. Mit diesen steht die Autobahn GmbH im Zuge der Planung der Rheinspange 553 in einem kontinuierlichen und engen Austausch. So werden potenzielle Bündelungsoptionen der Rheinspange mit ebenfalls geplanten Schienentrassen im Blick behalten.

In einem Infopapier haben wir weiterführende Informationen zu potenziellen Optionen und den zuständigen Vorhabenträgern gebündelt. Konkretere Aussagen zu den Bündelungsmöglichkeiten mit einzelnen Schienenprojekten lassen sich zum jetzigen Stand der Planung noch nicht machen.

Nutzerfrage, eingestellt am 2. April 2020