Straßen.NRW hat einen expliziten Planungsauftrag – jedoch noch keinen Bauauftrag – für eine neue Autobahnverbindung. Es geht zunächst darum, die bestmögliche Variante zu identifizieren. Diese Vorzugsvariante wird nur dann weiterverfolgt, wenn Sie sich im Vergleich zur „Null-Variante“, also dem Zustand ohne neue Rheinquerung im Jahr 2030, als deutlich vorteilhaft erweist. Die jetzt ermittelten Zielerreichungsgrade dienen also erst einmal nur der weiteren Eingrenzung der Variantenauswahl.