Sieht der weitere Entscheidungsprozess vor, dass der 2016 ermittelten Bedarf für die Rheinspange noch einmal überprüft wird hinsichtlich den Entwicklungen im Bereich z. B. Klimaschutz, Transportlogistik, Ausbau Schienenverkehr, Verkehrswende, ÖPNV, Arbeitsplätze/ Homeoffice etc.

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Eine zusätzliche Rheinquerung im Raum Köln/Bonn wurde von der Bundesregierung im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Im Zuge der Vorplanung wurde eine umfassende Verkehrsprognose erstellt, die noch einmal bestätigt, dass der Verkehr und die Staubelastung u.a. aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Ballungsraum bis zum Referenzjahr 2030 ohne eine neue Rheinquerung weiter zunehmen wird.

In die Prognose fließen unter anderem Erwartungen zur allgemeinen Verkehrsentwicklung, der wirtschaftlichen Entwicklung, der demographischen Entwicklung, der strukturellen Entwicklung und den anstehenden Änderungen im Verkehrsnetz mit ein. Auch Themen wie Verkehrswende, Elektromobilität und Digitalisierung können zukünftig betrachtet werden. Zurzeit gibt es aber noch keine belastbaren Erkenntnisse zu diesen Themenbereichen. Die Verkehrsuntersuchung wird fortgeschrieben und zudem angepasst, sollten sich klare Trends abzeichnen.

Nutzerfrage, eingestellt am 23. November 2020