Zunächst muss betont werden, dass eine detaillierte schutzgutbezogene Bewertung der einzelnen Varianten bislang nicht vorliegt. Erst, wenn dieser Teil der UVS abgeschlossen ist, lässt sich eine Aussage treffen, welche Variante welche Auswirkungen in welcher Intensität hervorruft. Die detaillierten Bewertungen werden dann veröffentlicht.
Was die Wasserschutzzonen (WSZ) betrifft, so verläuft die Variante 10T außerhalb der WSZ I und II. Auf Grundlage einer ersten Grobanalyse erfolgte deshalb die im Verhältnis zu anderen Varianten vergleichsweise niedrige Einschätzung des Konfliktpotentials beim Schutzgut Grundwasser. Da bei den Varianten 9aB/9bT auch die WSZ II betroffen wäre, wurden die Varianten in der Grobanalyse mit einer mittleren bis schlechten Bewertung eingestuft. Jede Bewertung spiegelt die Eingriffsintensität im gesamten Trassenverlauf wider. Auf der rechten Rheinseite ist die WSZ II nicht betroffen.
Bezüglich der Bewertung beim Schutzgut Tiere ist nicht allein die Anzahl von Fundpunkten einzelner Tierarten ausschlaggebend. Vielmehr sind hierfür alle Bewertungskriterien zu berücksichtigen, zum Beispiel auch, welchen Schutzstatus das gefundene Tier jeweils hat.