In der großräumigen Verkehrsuntersuchung wurden sowohl der links- als auch der rechtsrheinische Raum mit der gleichen Tiefe untersucht. Mithilfe von Daten von Dauerzählstellen sowie von ergänzenden Zählungen im untergeordneten Netz wurde für beide Rheinseiten eine umfassende Datengrundlage geschaffen (vgl. Kapitel 2 der „Großräumigen Verkehrsuntersuchung Raum Köln-Bonn für BVWP-Maßnahmen inkl. Rheinspange 553“).
Die Ergebnisse der Umlegungen für die Planfälle 1 und 2 haben gezeigt, dass sich auf der rechtrheinischen Seite größere Veränderungen der Verkehrsbelastungen einstellen als auf der linksrheinischen. Daher ist zunächst hauptsächlich der rechtsrheinische Bereich dargestellt. Eine verkehrstechnische Betrachtung wurde aber für den gesamten Planungsraum der Rheinspange, und damit auch für beide Rheinseiten, durchgeführt.
Der Planungsraum der Rheinspange ist dabei klar vom Untersuchungsraum der Verkehrsuntersuchung zu unterscheiden: Letzterer ist sogar deutlich größer als der Planungsraum. Die A1 im Kölner Norden bildet die nördliche Abgrenzung, im Süden ist der er durch die Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz südlich von Bonn begrenzt. Von West nach Ost erstreckt sich der Untersuchungsraum zwischen der A61 auf der linken und der A3 auf der rechten Rheinseite. Somit werden die unterschiedlichen Auswirkungen verschiedener Planfälle der Rheinspange auf die Quell- und Zielverkehre des genannten Raumes berücksichtigt.
Weitere Verkehrsgutachten werden nicht erstellt – vielmehr wird die o.g. Verkehrsuntersuchung fortlaufend aktualisiert und fortgeschrieben. Grundsätzlich ist vorgesehen, eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung in mehreren Stufen der Verkehrsprognose vorzunehmen, damit auch Planungsvorhaben mit berücksichtigt werden können, die zum Zeitpunkt der Erstellung der bisherigen Prognose noch nicht bekannt waren bzw. einen gewissen Planungsstand noch nicht erreicht hatten.