Wann ist – aus heutiger Sicht – im Rahmen des Linienbestimmungsverfahren mit der Beteiligung der Bürger*innen und wann mit der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange zu rechnen?

Am Ende der Vorplanung steht die Vorzugsvariante fest. Es folgt das Verwaltungsverfahren zur Linienbestimmung, bei dem auch die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Träger öffentlicher Belange formell beteiligt werden.

Das Linienbestimmungsverfahren beginnt mit der Bürgerbeteiligung, welche eine öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen sowie die Durchführung eines Bürgerinformationstermins in den betroffenen Kommunen beinhaltet. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet im Anschluss an die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger statt.

Nutzerfrage, eingestellt am 27. November 2020