Warum hat die Möglichkeit der Bündelung mit neuen Schienenstrecken keine Rolle bei der Trassenfindung gespielt? Oder wurde das im Zielfeld „Verkehrliche Wirkung“ mit berücksichtigt?

Die beiden Verkehrsträger (BAB und Schiene) unterliegen unterschiedlichen Zwangspunkten und Trassierungsanforderungen.

Der Rhein-Sieg-Kreis plant in seiner Zuständigkeit als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) eine Stadtbahnverbindung Bonn-Niederkassel-Köln. Gemäß Beschlussfassung des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Städte Köln und Bonn soll diese Brücke in einem Korridor zwischen Langel und Lülsdorf entstehen. Andere Korridore scheiden aus verkehrlichen Gründen aus. Das Stadtbahnprojekt ist für sich allein förderfähig und umsetzbar. Eine Bündelung ist seitens des Rhein-Sieg-Kreises dann zu erwägen, wenn die Autobahn ebenfalls als Brücke im Korridor zwischen Langel und Lülsdorf entsteht.

Neben der Stadtbahn plant der Rhein-Sieg-Kreis eine neue Anschlussbahn für den Schienengüterverkehr zwischen Lülsdorf und der rechtsrheinischen DB-Strecke für den Chemie-Standort Lülsdorf. Der Streckenverlauf liegt noch nicht fest.

Bei der Auswahl der neun vertiefend zu untersuchenden Varianten wurde die mögliche Bündelung mit Schienenstrecken nicht mit bewertet. Ob im Rahmen des zukünftigen Vergleichs der vertieften Varianten die Bündelung bewertungsrelevant wird, kann erst in der vertieften Variantenuntersuchung entschieden werden.

Nutzerfrage, eingestellt am 16. November 2020