Warum wird der in den Informationsveranstaltungen versprochene Vergleich mit der Nullvariante nicht nicht in die Variantenprüfung und die interaktiven Karten einbezogen?

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Straßen.NRW hat den gesetzlichen Auftrag, eine neue Autobahnverbindung zu planen. Der Begriff Nullvariante beschreibt im Planungsprozess einen Planfall, bei dem ein betrachtetes Projekt nicht umgesetzt wird. Die Fachbezeichnung für die Nullvariante lautet Bezugsvariante. Die Bezugsvariante dient ausschließlich dazu, die Auswirkungen einer geplanten Variante darzustellen, um sie mit den Auswirkungen anderer geplanter Varianten zu vergleichen. Die Bezugsvariante ist grafisch in der interaktiven Karte nicht darstellbar.

Nutzerfrage, eingestellt am 2. November 2020