Warum wird nicht die gänzliche oder streckenweise Tieflage der Autobahn (z.B. 6, 9, 12m wie bei der A4 Kerpen-Buir) – ggf. auch mit Teildeckelung (vgl. Heerlen/Provinz Limburg, NL) in die Variantenauswahl des Planungsverfahrens einbezogen?

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Erst im Rahmen der nun anstehenden vertieften Variantenuntersuchung werden die Gradienten der Varianten detaillierter ausgearbeitet. Das bedeutet, dass auch erst dann genaue Aussagen zu Hoch- und Tieflagen einzelner Abschnitte verschiedener Varianten gemacht werden können.

Nutzerfrage, eingestellt am 13. November 2020