Die Zielerreichung des Ziels „Inanspruchnahme hochwertiger Nutzfläche vermeiden“ wurde mit der Note 6 bewertet, wenn Wohngebäude durch die zu bewertende Variante direkt betroffen sind. Die Anzahl der betroffenen Wohngebäude spielte dabei keine Rolle. In der noch zu erstellenden vertiefenden Variantenuntersuchung werden die Eingriffe anhand von ergänzenden Planunterlagen genauer beurteilt.
Grundsätzlich ist ein Überspannen von Wohnhäusern nicht vorgesehen. Um einen möglichst vollständigen Abwägungsprozess abzubilden, wurden aber an dieser Stelle erst mal keine Ausschlusskriterien bei der Bewertung der Varianten definiert. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Linien in der aktuellen Variantenuntersuchung eher als (engerer) Korridor zu verstehen sind. In der nächsten Planungsphase, der Entwurfsplanung, sind durchaus noch Verschiebungen der Linie möglich.