Diese Variante wurde ebenfalls betrachtet. Es zeigte sich bei einer groben Betrachtung, dass diese Variante bei der Bewertung hinsichtlich der Zielfelder im Vergleich zur Variant 4B schlechter abschneidet. Deswegen wurde sie bereits bei der Entwicklung der richtlinienkonformen Trassen nicht weiter berücksichtigt.