Welchen Zielerreichungsgrad besitzt die sog. „Nulllösung“, wenn für diese Variante die gleichen Verfahren angewendet werden, wie bei den übrigen Varianten?

Der Begriff Nullvariante bzw. Nulllösung beschreibt im Planungsprozess einen Planfall, bei dem ein betrachtetes Projekt nicht umgesetzt wird. Die Fachbezeichnung für die Nullvariante lautet Bezugsvariante. Die Bezugsvariante dient ausschließlich dazu, die Auswirkungen einer geplanten Variante darzustellen, um sie mit anderen geplanten Varianten zu vergleichen. Die Vor- und Nachteile einer Bezugsvariante darzustellen, ist nicht zielführend, da die Bezugsvariante nicht dem Planungsauftrag entspricht.  

Der Zielerreichungsgrad einer Variante beschreibt in der Summe, wie gut diese Variante die Ziele der verschiedenen Zielfelder erreicht. Das Nicht-Umsetzen der Rheinspange lässt sich mit dieser Bewertungsmethodik nicht vergleichbar erfassen.   

Die Auswirkungen einer realisierten Rheinspange im Vergleich zu einer nicht realisierten Rheinspange sind z.B. durch den Bezugsfall (Prognosebezugsfall 2030) in der Verkehrsuntersuchung dargestellt. 

Nutzerfrage, eingestellt am 20. November 2020