Wer ist Profiteur der Maßnahme und wer wird belastet? Wurde der alternativ Ausbau bestehender Verkehrswege hinreichend berücksichtigt?

Wie bei jeder großen Infrastrukturmaßnahme gilt es auch bei dieser Planung, das öffentliche Interesse und den Nutzen vieler, in dem Fall durch eine verkehrliche Entlastung in der Region, mit den berechtigten Interessen der betroffenen Menschen abzuwägen. Straßen.NRW ist davon überzeugt, mit der beschriebenen Methodik die bestmögliche, möglichst konsensfähige Variante ermitteln zu können.

In die Verkehrsprognose 2030 fließen unter anderem Erwartungen zur allgemeinen Verkehrsentwicklung, der wirtschaftlichen Entwicklung, der demographischen Entwicklung, der strukturellen Entwicklung und den anstehenden Änderungen im Verkehrsnetz mit ein. D.h., dass z.B. der Ausbau aller im Bundesverkehrswegeplan im „Vordinglichen Bedarf“ aufgeführten sonstigen Ausbaumaßnahmen in der Region in der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt und als realisiert angesehen wurden. Der verkehrliche Nutzen der Rheinspange wird also bereits unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen geprüft.

Nutzerfrage, eingestellt am 9. November 2020