Der Planungsauftrag, der aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 hervorgeht, sieht lediglich eine Verbindung der A555 und der A59 als 4-streifige Autobahn vor. D.h. ein rechtsrheinischer Autobahnanschluss an die A59 und ein linksrheinischer Autobahnanschluss an die A555 mit einer Anschlussstelle zum nachgeordneten Netz. Eine Verbindung der A555 mit der bestehenden A553 ist nicht Bestandteil der Planung der Rheinspange 553.
Der Prozess zur Vorauswahl der neun vertiefend zu untersuchenden Varianten im Rahmen der Sensitivitätsanalyse ist auf dieser Seite im Detail aufgezeigt. In der zur Verfügung gestellten Präsentation und im Video können Sie nachvollziehen, wie die Varianten betrachtet und bewertet wurden und anhand welcher Vorgehensweise eine Vorauswahl getroffen wurde. Eine besondere Berücksichtigung von Einzelinteressen bei der Vorauswahl fand nicht statt.