Wie ging der Umfang der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen und verbleibende Grenzwertüberschreitungen als wichtiges Kriterium in die Bewertung der Trassenvarianten konkret ein?

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Bei der groben Prüfung zur Auswahl der vertiefend zu untersuchenden Varianten wurde das Thema Lärm noch nicht abschließend beurteilt. Vielmehr wird nun, in der vertiefenden Prüfung, eine Lärmuntersuchung angefertigt. Wo der berechnete Lärmpegel die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, werden konkrete Lärmschutzmaßnahmen geplant. Später, im Rahmen der Entwurfsplanung, wird zudem unter Berücksichtigung des Geländes sowie der vorhandenen Bebauung der Lärmpegel für alle Gebäudefassaden sowie Außenbereiche (z.B. Terrassen oder Balkone) detailliert ermittelt.

Notwendige Lärmschutzmaßnahmen gehen als wichtiges Kriterium in die Bewertung der Trassenvarianten ein – dies erfolgt aber in der vertiefenden Prüfung. Da die Immissionen aufwändig untersucht werden, wurde dieser Arbeitsschritt nicht auf die zunächst vorliegenden 17 Varianten angewandt, sondern wird jetzt auf die Vorauswahl von 12 Varianten angewandt.

Die ursprüngliche Antwort auf diese Frage enthielt eine missverständliche Formulierung zur lärmtechnischen Untersuchung. Eine umfassende Lärmuntersuchung mit Berechnung der Lärmpegel für alle Gebäudefassaden sowie Außenbereiche wird erst in der Entwurfsphase erarbeitet. Dies haben wir nachträglich korrigiert. Mehr aktuelle Informationen dazu, wie die lärmtechnische Untersuchung abläuft, erhalten Sie in diesem Artikel und im Infopapier zum Thema Immissionsschutz.

Nutzerfrage, eingestellt am 20. November 2020