Wie und zu welchem Zeitpunkt der Planungsphase werden die bereits existierenden Emissionen durch Fluglärm, Firmen wie Evonik und Shell, Schifffahrt und bereits vorhander Straßenlärm berücksichtigt?

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In der vertiefenden Prüfung wird eine umfassende Lärmuntersuchung angefertigt. Unter Berücksichtigung des Geländes sowie der vorhandenen Bebauung wird der Lärmpegel für alle Gebäudefassaden sowie Außenbereiche (z.B. Terrassen oder Balkone) ermittelt. Wo der berechnete Lärmpegel die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, werden konkrete Lärmschutzmaßnahmen geplant. In der Lärmuntersuchung werden zunächst grundsätzlich die verkehrlichen Emissionen der Autobahn berücksichtigt. Eine Berücksichtigung anderer Lärmquellen erfolgt nur dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung zu erwarten ist. Dies wird geprüft. 

 Bei einer Luftschadstoffuntersuchung fließt jedoch die bestehende Hintergrundbelastung vor Ort mit in die Berechnung ein. 

Die Ergebnisse beider Untersuchungen werden dann bei der Bewertung der Varianten berücksichtigt. 

Nutzerfrage, eingestellt am 25. November 2020