Wie wird bei den drei offenbar weit bevorzugten Varianten mit der Brücke zwischen dem Ende der Rathausstrasse im Norden von Niederkassel und dem südlichen Ende der Rheinland-Raffinerie die Kumulierung der Umweltbelastungen, insbesondere Lärm, Feinstaub, Schadstoffe, berücksichtigt?

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Grundsätzlich müssen beim Neu- und Umbau von öffentlichen Straßen Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden. 

Art und Umfang notwendiger Lärmschutzmaßnahmen, werden jedoch erst im Rahmen der nun anstehenden vertieften Variantenuntersuchung überprüft. 

Falls die maßgebenden Grenzwerte mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwänden oder lärmminderndem Fahrbahnbelag, nicht eingehalten werden können, kommen passive Lärmschutzmaßnahmen zum Einsatz. 

Außerdem wird im Rahmen der vertieften Prüfung eine umfangreiche Luftschadstoffuntersuchung angefertigt. Hierbei werden die Emissionen des Straßenverkehrs für die relevanten Straßen bestimmt und die verkehrsbedingten Stickstoffdioxid- und Feinstaubimmissionen berechnet. Im Konfliktfall können hier gegebenenfalls mit dem Projektträger Maßnahmen erarbeitet werden.  

Im bisherigem Auswahlverfahren der nun neun vertiefend zu prüfenden Varianten, floss eine entsprechende Lärmzunahme bereits im Zielfeld „Umwelt“ unter dem Ziel „Wohnen“ mit in die Bewertung hinein. 

Nutzerfrage, eingestellt am 25. November 2020