Der „Vordringliche Bedarf“ für die Rheinspange wurde im Bundesverkehrswegeplan 2030 ermittelt. Dort hat die Rheinspange einen besonders hohen Kosten-Nutzen-Faktor. Veränderungen im Arbeits- und Verkehrsverhalten der Menschen, etwa die ggf. zunehmende Arbeit im Homeoffice, werden durch die regelmäßige Aktualisierung der Bundesverkehrswegeplanung bzw. durch die zukünftigen Verkehrszahlen berücksichtigt. Auch die Verkehrsuntersuchung zur Rheinspange553 wird kontinuierlich fortgeschrieben und angepasst, um mögliche neue Entwicklungen zu berücksichtigen.