Wie wurden konkret „Planbedingte Wertverluste“ als private Belange im Rahmen der Abwägungsentscheidung (zur Fortführung der Planungen dieser Variante) berücksichtigt (vgl. Aussage Straßen.NRW auf dieser HP zum Thema „Wertverlust“)?

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  • Wie wurden konkret "Planbedingte Wertverluste" als private Belange im Rahmen der Abwägungsentscheidung (zur Fortführung der Planungen dieser Variante) berücksichtigt (vgl. Aussage Straßen.NRW auf dieser HP zum Thema "Wertverlust")?

Ein Ausgleich für den durch die Lage zur A 553 bedingten möglichen Wertverlust des Grundstückes/der Immobilie findet nicht statt. 

Dass ein Grundstück am Grundstücksmarkt wegen seiner Lage zu einer Straße an Wert verliert, wird nicht als nachteilige Wirkung auf Rechte des Grundstücks­eigentümers vom Gesetzgeber erkannt. Allerdings sind Auswirkungen einer Baumaßnahme auf den Verkehrswert eines unmittelbar betroffenen Grundstückes abwägungsrelevant und werden von der Planfeststellungs­behörde bei der Beschlussfassung berücksichtigt. 

Nutzerfrage, eingestellt am 25. November 2020