Straßen.NRW hat von der Bundesregierung den Planungsauftrag für die Rheinspange 553 erhalten, der im Bundesverkehrswegeplan 2030 festgehalten ist. Dieser Planungsauftrag bezieht sich nur auf eine Trassenlösung für den Automobilverkehr. Die Planung von Schienenwegen liegt im Zuständigkeitsbereich der Nahverkehr Rheinland GmbH und des Rhein-Sieg-Kreises.