Wieso ist hier ein Bogen über dem Retensionsbecken geplant?

Die zulässigen Trassierungsparameter einer Autobahn sind abhängig von der Entwurfsklasse einer Autobahn. Im Fall der Rheinspange ist die Entwurfsklasse EKA 1A Grundlage der Auswahl der zulässigen Trassierungsparameter. Daraus ergibt sich zum Beispiel ein Mindestradius von 900 Metern. Unter Berücksichtigung möglichst gleicher Abstände zu den Ortsrändern von Langel und Lülsdorf sowie der Berücksichtigung der Anschlussstelle Godorf als Zwangspunkt wurde die Variante 4B in diesem Abschnitt entsprechend trassiert.

Eine Tunnelvariante wird als technisch nicht machbar angesehen: Die Anschlussstelle Godorf liegt so nah am Rhein, dass von hier aus eine Rheinquerung per Tunnel technisch nicht möglich ist. Die zulässige Längsneigung bei der Unterführung des Rheins müsste überschritten werden. Deshalb wird an dieser Stelle lediglich die Rheinquerung per Brücke als technisch durchführbar angesehen

Eingriffe in die Wohnnutzung und die Wohnumfeldfunktion werden in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) beim Schutzgut Menschen berücksichtigt. Auch wenn keine direkten Eingriffe bei einer Variante erfolgen, wo werden die indirekten Wirkungen (u.a. Verlärmung, Verschattung) in den Entscheidungsprozess einbezogen.

Nutzerfrage, eingestellt am 10. November 2020