Wieso wird die Variante V4B mit einer Brücke als Rheinquerung (W1 nach 03) weiter als Vorzugsvariante (Nr.9/Nordvariante) verfogt, obwohl alle Kriterien, insbesondere die Wirtschaftlichkeits- und Umweltkriterien absolute vernichtend sind?

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  • Wieso wird die Variante V4B mit einer Brücke als Rheinquerung (W1 nach 03) weiter als Vorzugsvariante (Nr.9/Nordvariante) verfogt, obwohl alle Kriterien, insbesondere die Wirtschaftlichkeits- und Umweltkriterien absolute vernichtend sind?

Die Variante 4B ist in der Gesamtbetrachtung besser bewertet, als acht andere der insgesamt 17 geprüften Varianten (im Mittel Rang 9). Richtig ist, dass sie insbesondere aus umweltfachlicher Sicht im Vergleich zu anderen Varianten deutlich schlechter abschneidet. Dem gegenüber steht aber z.B. ein hoher verkehrlicher Nutzen im Vergleich zu anderen Varianten. Unter Berücksichtigung aller drei Zielfelder wird diese Variante in Absprache mit dem Landes- und Bundesverkehrsministerium daher vertiefend geprüft.

Nutzerfrage, eingestellt am 9. November 2020