Wird bei den Varianten ein weiterer Ausbau bzw. eine Querverbindung von der A553 zur A61 bzw A1 geplant, welcher zu weiterem Verkehrsaufkommen in der Region führen würde?

Der Planungsauftrag, der aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 hervorgeht, sieht lediglich eine Verbindung der A555 und der A59 als 4-streifige Autobahn vor. D.h. ein rechtsrheinischer Autobahnanschluss an die A59 und ein linksrheinischer Autobahnanschluss an die A555 mit einer Anschlussstelle zum nachgeordneten Netz. Eine Verbindung der A555 mit der bestehenden A553 ist nicht Bestandteil der Planung der Rheinspange 553.

Nutzerfrage, eingestellt am 23. November 2020