Wird der schützenswerte Lebensraum der seltenen Rauhautfledermaus berücksichtigt?

Alle heimischen Fledermausarten, so auch die Rauhautfledermaus, sind planungsrelevant und fallen damit unter den strengen Artenschutz. Das bedeutet, dass die Auswirkungen jeder Variante auf die dort lebenden Tiere geprüft werden müssen. Einige Auswirkungen lassen sich durch gezielte Kompensationsmaßnahmen, bei den denen der verbleibende Lebensraum aufgewertet wird, ausgleichen. Können erhebliche Störungen im Sinne des Artenschutzrechts nicht vermieden oder durch Schutzmaßnahmen vermindert werden (z.B. Kollisionsschutzwände entlang der Autobahn), so sind diese Varianten nur über ein gesondertes Ausnahmeverfahren zulässig.

Nutzerfrage, eingestellt am 6. November 2020