Worum handelt es sich bei den sogenannten PA-Terminen?

Bei den sogenannten PA-Terminen handelt es sich um gemeinsame Abstimmungstermine zwischen Bund und Ländern, in diesem Fall dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem Ministerium für Verkehr NRW und Straßen.NRW. Diese sind fester Bestandteil der Planung von Bundesfernstraßen wie der Rheinspange 553. Ziel dieser projektorientierten Bund-Länder-Abstimmungen ist es, die planerischen Kriterien einer Maßnahme und die damit verbundenen Kosten rechtzeitig zu erörtern und die wesentlichen Planungsparameter abzustimmen. Dies dient einem reibungsloseren Ablauf der Planungs- und Genehmigungsprozesse. Es sind fünf Bund-Länder-Projektabstimmungen vorgesehen, wobei die Inhalte einer Projektabstimmung, also eines PA-Termins, vorgegeben sind: Je ein Termin zur Variantensuche und zur Vorauswahl der Vorzugsvariante während der Vorplanung. Zum Grobentwurf und zur Abgabe der Unterlagen zum Gesehenvermerk in der Entwurfsplanung sowie zur Information über die Planfeststellung in der Genehmigungsplanung.

Die Projektabstimmung 1 zur Variantensuche („PA1-Termin“) dient dazu, die Variantensuche zu unterstützen und die Bedarfsplankonformität zu prüfen. Auf Grundlage der Planungsraumanalyse werden im Rahmen des Termins die für die Linienfindung auszuschließenden Bereiche definiert und geprüft, ob die möglichen Korridore oder Groblinien mit den Zielen der Landesplanung und Raumordnung vereinbar sind. Auch die Erreichung der verkehrlichen Ziele wird beurteilt. Im Rahmen einer Grobliniendiskussion werden mithilfe einer projektspezifischen Abwägungssystematik ausscheidende Varianten dokumentiert und weiter zu untersuchende Varianten festgelegt.

Nutzerfrage, eingestellt am 20. März 2020