Ergebnisse des 1. UVS-Beteiligungstermins

Frau Wagner von Straßen.NRW berichtet in der Folge vom 1. Beteiligungstermin zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), der am 30. Oktober 2018 stattfand. An diesem haben etwa 50 Vertreterinnen und Vertreter von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) mit Verbindung zum Thema Umwelt teilgenommen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der abgeschlossenen Planungsraumanalyse wurden ein vorläufiger Untersuchungsraum und der Untersuchungsrahmen für die vertiefende Raumanalyse festgelegt. Diese wurden im Beteiligungstermin vorgestellt und diskutiert.

Frau Wagner fasst den Teilnehmenden des Dialogforums die wesentlichen Diskussionspunkte aus dem UVS-Termin zusammen. Insbesondere kam dort die Forderung nach einem großräumigeren Betrachtungsansatz zwischen der A4 und der A565 auf. Frau Wagner erläutert, dass man außerhalb des vorgestellten Untersuchungsraumes keine Möglichkeiten für
Planungsvarianten sehe. Auf entsprechende Nachfrage stellt sie aber auch klar, dass der Untersuchungsraum jederzeit erweitert werden wird, sollte widererwartend doch eine Variante außerhalb gefunden werden. Das erfolgt auch, wenn die Bewertung eines einzelnen Schutzgutes aus der UVS eine großräumigere Betrachtung notwendig macht.

Auch der großräumige Einbezug von Siedlungsflächen in den Untersuchungsraum wurde im UVS-Termin gefordert. Außerhalb der bereits einbezogenen Siedlungsbereiche sieht Straßen.NRW jedoch keine technische Möglichkeit, solche zu queren. Bezugnehmend auf eine weitere Forderung der TÖB führt Frau Wagner aus, dass Wechselwirkungen zu außerhalb liegenden FFH-Gebieten auch im vorhandenen Rahmen erfasst werden können, da der Untersuchungsraum für die FFHVerträglichkeitsprüfung deutlich großräumiger ist als für die UVS. Die faunistische Betrachtung erfolgte zu diesem Zeitpunkt eher grob, jede spätere Variante wird jedoch mit einer intensiven faunistischen Kartierung überprüft werden.

Straßen.NRW wartet derzeit noch schriftliche Stellungnahmen zum Termin ab. Erst danach wird der Untersuchungsraum endgültig abgegrenzt, wobei diese Abgrenzung laufend auf Anpassungsbedarf hin geprüft wird. Auf dieser Basis startet dann die vertiefende Planungsraumanalyse. Zum 2. UVS-Beteiligungstermin im Sommer 2019 werden dann die Raumwiderstände im Detail vorgestellt.