Ein lufthygienisches Gutachten wird prüfen, ob sich die Konzentration der Luftschadstoffe in Wohngebietsnähe durch die geplante Rheinspange im gesetzlich unzulässigen Maße erhöhen wird. Dabei wird auch die schon vorhandene Hintergrundbelastung berücksichtigt. Die Grenzwerte für relevante Schadstoffe wie Stickstoffdioxid und Feinstaub sind in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) festgeschrieben. Um die anfallenden Immissionen prognostizieren zu können, werden unter anderem Daten der Verkehrsprognose 2030 herangezogen. Kombiniert mit vorhandenen Windmessdaten und Daten der Landesmessstationen kann eine verlässliche Aussage zur Entwicklung der Luftschadstoffe getroffen werden. Die Immissionsprognose fließt in die Bewertung unterschiedlicher Trassenvarianten ein.