Dialogforum diskutiert zum Seveso-III-Gutachten

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In einer Online-Sitzung kam das Dialogforum zum Projekt Rheinspange 553 am 29. April 2021 zum insgesamt siebten Mal zusammen. Erstmals hat die Autobahn GmbH des Bundes zu einer Sitzung des Dialogforums geladen, nachdem diese das Projekt zum Jahreswechsel von Straßen.NRW übernommen hatte. Entsprechend begrüßte Frau Friederike Schaffrath, Geschäftsbereichsleiterin Planung in der Außenstelle Köln, die 33 Teilnehmenden.

Schwerpunktthema der Sitzung waren die Ergebnisse des sogenannten Seveso-III-Gutachtens. Dieses vertiefende Gutachten bewertet die zwölf zu untersuchenden Varianten der Rheinspange hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit den umliegenden Betriebsbereichen – beispielsweise der chemischen Industrie – unter dem Gesichtspunkt des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie. Dabei wurde das Risiko von Unfällen mit gefährlichen Stoffen genau betrachtet und bewertet.

Im Ergebnis weisen die nördlichen Varianten mit einer Rheinquerung bei Godorf die größten Konflikte auf. Die südlichsten Varianten mit einer Rheinquerung bei Widdig verlaufen vollständig außerhalb der angemessenen Abstände zu den relevanten Betriebsbereichen und sind entsprechend vollkommen konfliktfrei. Generell schneiden Tunnelvarianten in Bezug auf die Seveso-III-Richtlinie besser ab als Brückenvarianten.

Eine schlechte Bewertung im Seveso-III-Gutachten stellt jedoch kein Ausschlusskriterium für eine Variante dar: Die Bewertung fließt gemeinsam mit verschiedenen anderen Aspekten als wichtiger Belang in die Gesamtabwägung ein.

ADR-Gutachten: Gefahrguttransporte auch durch Tunnel möglich

Projektleiter Rüdiger Däumer berichtete im Dialogforum weiterhin, dass die Autobahn GmbH ein sogenanntes ADR-Gutachten in Auftrag gegeben hat, in dem die Tunnelvarianten speziell hinsichtlich der Zulässigkeit von Gefahrenguttransporten untersucht wurden (ADR ist die französische Abkürzung für „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“). Dieses Gutachten ist noch nicht final abgeschlossen, da eine der Tunnelvarianten noch nicht abschließend betrachtet wurde. Für die bereits betrachteten Tunnel kommt es aber zu dem eindeutigen Ergebnis, dass diese ohne Einschränkungen von Gefahrenguttransporten genutzt werden könnten – in dieser Hinsicht läge also keine Benachteiligung für die Tunnelvarianten vor. Auch für den derzeit noch in der Prüfung befindlichen Tunnel erwartet Herr Däumer die gleiche Einstufung als Untersuchungsergebnis.

Das Seveso-III-Gutachten finden Sie auf der Projektwebsite. Auch das ADR-Gutachten wird veröffentlicht, sobald es final vorliegt. Die Rahmenpräsentation der siebten Sitzung des Dialogforums können Sie ebenfalls bereits einsehen.

Die detaillierten Inhalte der Diskussion werden wir Ihnen wie gewohnt in Form des Protokolls auf der Projektwebsite zur Verfügung stellen, sobald dieses mit allen Beteiligten abgestimmt ist.

Kommentare

2 Antworten

  1. Sehr geehrtes Team Rheinspange,
    wie fließen diese Bewertungen aus dem SEVESO-Gutachten jetzt in die Gesamtbewertung ein? Sicher können Sie wegen Ihrer methodischen Vorgehenseweise schon jetzt die Grundlagen nennen, nach denen die Bewertung in Ergänzung der bisherigen Analysen vorgenommen werden wird.
    Herzlichen Dank!

    1. Sehr geehrter Nutzer,

      haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. Wie bereits geschildert, sind die Ergebnisse des Seveso-III-Gutachtens lediglich ein einzelner Aspekt in der Vielzahl verschiedener Belange, die bei der Bewertung der Varianten berücksichtigt werden. Die Abwägungssystematik ist Teil des zweiten Projektabstimmungstermins mit dem Bund (Pa2-Termin), welcher voraussichtlich im Oktober 2021 stattfinden wird.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Rheinspange-Team

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