Vorzugsvariante

Hier soll die Rheinspange 553 verlaufen

Bei der Ermittlung der Vorzugsvariante für die Rheinspange 553 wurden umweltfachliche, verkehrliche, und wirtschaftliche Faktoren sowie Kriterien der Verkehrsanlage systematisch gegeneinander abgewogen. Die gewählte Variante (6aT) entlastet den Verkehr in der Region. Sie quert den Rhein nördlich von Niederkassel in einem Tunnel.

Länge der Trasse

ca. 7,9 km

TUNNELLÄNGE
ca. 3 Km

voraussichtliche Bauzeit

ca. 8 JAHRE

kostenschätzung

ca. 1.145 Mio. Euro

Trassierung

Die Variante V6aT verläuft von einem neuen Autobahnknoten an der A555 bei der Anschlussstelle Wesseling (W2) zu einem neuen Autobahnknoten an der A59 in Höhe der Spicher Seen (O3). Südlich des Autobahnknotens W2 wird eine Ersatzanschlussstelle für die Anschlussstelle Wesseling erforderlich. Die rechtsrheinische Anschlussstelle zum untergeordneten Netz befindet sich im Kreuzungsbereich der K24/L269 nördlich von Uckendorf.

DIE VORZUGSVARIANTE IM 360°-VIDEO

In 360°-Video können Sie den gesamten Verlauf der Rheinspange überfliegen. Eine bestimmte Stelle interessiert Sie besonders? Halten Sie das Video einfach an (Klick mit der linken Maustaste) und richten Sie die Kamera nach Belieben aus (linke Maustaste gedrückt halten). Für optimale Bildqualität wählen Sie unter Einstellungen die Qualität 2160s bzw. 4K.

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Verkehrliche Wirkung

VERKEHRLICHE WIRKUNG/NUTZEN NACH INBETRIEBNAHME*

  • Eingesparte Reisezeit: 1,3 Mio. Kfz-Stunden/Jahr (Zeitaufwand im gesamten betrachteten Netz)

  • Einsparung von Betriebskosten: 4 Mio. €/Jahr
    (z.B. Kraftstoffverbrauch, Verschleiß, Wartung im gesamten Netz)

  • Verbesserte Zuverlässigkeit: 709.000 Kfz-Stunden/Jahr (Weniger einzuplanender Zeitpuffer im gesamten Netz)

  • Verringerte Unfallkosten: 6,2 Mio. €/Jahr
    (Maß für Verkehrssicherheit im gesamten Netz)

  • Verbesserte Erreichbarkeit: 6.000 Stunden weniger Zeitaufwand (Reisezeit aller Verbindungen im unbelasteten Netz)

*siehe Erläuterungen in der Unterlage „Verkehrliche Wirkung Vorzugsvariante

VERKEHRLICHE WIRKUNG WÄHREND DER BAUPHASE​

  • Anbindung an die A555 (W2):
    Zu erwarten sind nur geringe Beeinträchtigungen des bestehenden Verkehrs auf der A555.

  • Rheintunnel:
    Das Bauwerk kann ohne maßgebende Verkehrsbeeinträchtigungen errichtet werden.

  • Anbindung an die A59 (O3):
    Zu erwarten sind nur geringe Beeinträchtigungen des bestehenden Verkehrs auf der A59.

Auswirkung auf Raumnutzung

EINGRIFFE IN EIGENTUMSVERHÄLTNISSE

Wohnbebauung

  • Außenbereich Niederkassel, Ecke L82 / Buchenweg: ggf. bauzeitliche Sicherungsmaßnahmen auf einem Grundstück.

Gewerbe

  • Bauzeitliche und dauerhafte Eingriffe in bisher unbebaute Industrieflächen südlich des Werksgeländes von Shell.

KONFLIKTE MIT ZUKÜNFTIGER KOMMUNALENTWICKLUNG

  • Überschneidung mit Erschließungsvorhaben (Aufstellung Bebauungsplan Nr. 1/141 Energie-Campus Shell): Lösung zur Realisierung der Trassenvariante zusammen mit Bebauungsplan Energie-Campus Shell ist möglich.

Größere Eingriffe in Versorgungsleitungen

  • Autobahnknoten an der A555 (W2): Diverse Leitungen (Gas, Öl, Treibstoffzuleitung NATO-Pipeline) sowie Hochspannungsfreileitungen einschl. Maste und Umspannwerk sind betroffen.

  • Autobahnknoten an der A59 (O3): Nato-Pipeline und Gasfernleitungen sind betroffen.

Umwelt

Bewertung aus der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Rang aus der UVS: 3 von 12

Im Variantenvergleich besonders geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Biotope, Fläche, Wasser (Grundwasser) sowie Landschaft (Landschaftsbild, Landschaftsraum).

Eingriffe in FFH-Gebiete

  • Kein Eingriff in FFH-Gebiete vorhanden.

Auswirkungen auf Wasserschutzzonen

  • Keine Betroffenheit von Wasserschutzgebieten.

Beherrschung der Gefahren Schwerer Unfälle mit Gefährlichen Stoffen (Seveso-III Konflikte, 0 = Kein Konflikt bis 10 = Extermer Konflikt)

  • Konflikteinstufung: 4 von 10

  • Konflikteinstufung mit vorhabenseitigen Schutzmaßnahmen: 1 bis 3 von 10

Wie wurde die Vorzugsvariante ausgewählt?

Die Auswahl der Vorzugsvariante für die Rheinspange 553 erfolgte in einem umfassenden fachlichen Abwägungsprozess, in dem alle sich aufdrängenden Varianten geprüft wurden. Zwölf Varianten wurden anschließend vertieft untersucht, um den Planungsraum möglichst umfassend und vollständig zu betrachten. Dabei wurden die Zielfelder „Umwelt“, „Verkehr“, „Verkehrsanlage“ und „Wirtschaftlichkeit“ bewertet. In zentralen Punkten schnitt die Variante 6aT im Vergleich mit den anderen Varianten am besten ab und wurde als Vorzugsvariante der Autobahn GmbH bestimmt.

Folgende Faktoren waren für diese Entscheidung maßgeblich:

Karte zeigt die Varianten 3B, 4B, 8B, 9aB und 11B und das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“

Verträglichkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union

Fünf Varianten mit einer Brücke über den Rhein (V3B, V4B, V8B, V9aB und V11B) haben kritische Auswirkungen auf Teilflächen des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“. Diese Varianten können laut FFH-Ausnahmeverfahren nur dann als Vorzugsvariante ausgewählt werden, wenn es keine zumut-bare Alternative gibt.

Gefahrenpotenzial durch umliegende Betriebsbereiche

Das Seveso-III-Gutachten bewertet die zwölf Varianten hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit den umliegenden Betriebsbereichen – beispielsweise der chemischen Industrie. Dabei wird das Risiko von Unfällen mit gefährlichen Stoffen betrachtet. Insbesondere die nördlichen Varianten mit einer Rheinquerung bei Godorf (V3B und V4B) weisen, unter Berücksichtigung des Betriebs der HGK-Gruppe, starke Konflikte mit umliegenden Betriebsbereichen auf. In dieser Hinsicht werden südliche Varianten besser bewertet. Zudem sind Tunnelvarianten grundsätzlich konfliktärmer als Brückenvarianten.

Karte zeigt Variante 3B und 4B und die für das Seveso-III-Gutachten relevanten umliegende Betriebsbereiche.
Karte zeigt die Varianten 6aB und 6bB und die Wohnbebauung in der Region.

Eingriffe in Wohnbebauung

Die drei zwischen Niederkassel und Ranzel verlaufenden Brückenvarianten (V5B, V6aB und V6bB) haben neben ihren Konflikten mit den umliegenden Betriebsbereichen besonders schwerwiegende Eingriffe in Eigentumsverhältnisse zur Folge. Hier wäre Wohnbebauung betroffen. 

Wasserschutzgebiete

Die Variante 9bT quert ein Wasserschutzgebiet der Zone II. Auch diese Variante kann daher nur berücksichtigt werden, wenn es keine Alternative gibt.

Karte zeigt die Variante 3B, 4B und 9bT und die Überschneidungen mit den Wasserschutzgebieten in der Region.
Karte zeigt die Variante 10T und 9bT und die Überschneidungen mit dem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet.

Konflikte mit noch nicht verfestigten Planungen

Bei den Tunnelvarianten 9bT und 10T entsteht beim Knotenpunkt O5 ein Konflikt mit der vorhandenen Bebauung. Zudem besteht eine Überschneidung mit einem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet Troisdorf/Niederkassel (Gültiger Regionalplan Köln, 2. Auflage, Stand 2009).

Abwägung zwischen Variante 7T und 6aT

Nach Ausschluss der Varianten mit besonders schwerwiegenden Konflikten lief die Herleitung der Vorzugsvariante auf eine Abwägung zwischen den Tunnelvarianten 7T und 6aT hinaus. Sie stellen in der Gesamtabwägung die konfliktärmsten Varianten dar. Der Trassenverlauf der beiden Varianten ist in weiten Teilen identisch.  Für die Entscheidung der Variante V6aT als Vorzugsvarianten war maßgeblich, dass der Tunnel der Variante 6aT im Gegensatz zur Variante V7T bei Niederkassel unter weniger Wohnbebauung verläuft.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Vorzugsvariante der Autobahn GmbH wird dem Fernstraßen-Bundesamt in einem formellen Verwaltungsverfahren zur Linienbestimmung vorgelegt. Mit der Bestimmung der Linie ist die Vorplanung abgeschlossen und die zweite Planungsphase beginnt: In der Entwurfsplanung wird die Vorzugsvariante detaillierter ausgearbeitet und der Vorentwurf erstellt. Gegenüber der Vorplanung sind in einem begrenzten Korridor noch Verschiebungen möglich. Dieser Vorentwurf ist die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung und Planfeststellung, nach deren Abschluss die Ausführungsplanung und der Bau begonnen werden kann.

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