Wie geht es weiter mit der Planung der Rheinspange 553? Eine wichtige Wegmarke zur Beantwortung dieser Frage wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres erreicht: Dann wird der neue Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) der Autobahn GmbH für die Jahre 2025 bis 2029 veröffentlicht.
Was ist der Finanzierungs- und Realisierungsplan?
Der FRP bildet für den jeweiligen Fünfjahreszeitraum die Investitionen in die Bundesautobahnen und Straßen in Bundesverwaltung ab – insbesondere Aus- und Neubaumaßnahmen sowie Maßnahmen für den Ersatz und Erhalt der Bestandsnetze. Er umfasst Projekte, die sich im Bau befinden, Baureife haben oder diese im Betrachtungszeitraum erreichen können. Kurz gesagt bestimmt der FRP darüber, welche Maßnahmen in diesem Zeitraum finanziert werden können. Damit ist er auch maßgeblich für das weitere Vorgehen bei der Rheinspange 553. Die Grundlage für den FRP bilden der vom Bundestag beschlossene Bedarfsplan sowie die voraussichtlich verfügbaren Haushaltsmittel des Bundes. Der FRP bedarf deshalb auch der Zustimmung der für Haushalt und Verkehr zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages.
Den aktuell gültigen FRP für den Zeitraum 2021 bis 2025 können Sie hier einsehen.
Wo steht die Planung der Rheinspange?
Bei der Planung der Rheinspange 553 läuft derzeit das Linienbestimmungsverfahren: Die Autobahn GmbH wird kurzfristig beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) einen Antrag auf Einleitung des UVP-Verfahrens als Teil des Linienbestimmungsverfahrens stellen. Die entsprechenden Unterlagen werden aktuell mit dem FBA abgestimmt und zusammengestellt. Im nächsten Schritt werden sie in den betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt, wobei die Möglichkeit zur Kommentierung der Umweltauswirkungen besteht.