Das Fernstraßen-Bundesamt hat die öffentliche Auslegung initiiert.
Diese erfolgt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Zuge der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil des Verfahrens zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 Bundesfernstraßengesetz. Nach Abschluss des Verfahrens zur Bestimmung der Linie (Leistungsphase 2 Vorplanung) tritt das Projekt in die nächste Leistungs-phasen 3 Entwurfsplanung (Gesehenvermerk) und anschließend in die Leistungs-phase 4 Genehmigungsplanung (Planfeststellungverfahren) ein. Die in Leistungsphase 2 bestimmte Linie ist für die folgenden Leistungsphasen bindend.
Die Unterlagen werden vom 18. November bis einschließlich 17. Dezember 2024 unter anderem auf der Internetseite des FBA veröffentlicht. Alle Informationen finden Sie auf folgender Internetseite: