A553 Rheinspange – Öffentliche Auslegung

Autobahn

Das Fernstraßen-Bundesamt hat die öffentliche Auslegung initiiert. 

Diese erfolgt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Zuge der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil des Verfahrens zur Bestimmung der Linienführung nach      § 16 Bundesfernstraßengesetz. Nach Abschluss des Verfahrens zur Bestimmung der Linie (Leistungsphase 2 Vorplanung) tritt das Projekt in die nächste Leistungs-phasen 3 Entwurfsplanung (Gesehenvermerk) und anschließend in die Leistungs-phase 4 Genehmigungsplanung (Planfeststellungverfahren) ein. Die in Leistungsphase 2 bestimmte Linie ist für die folgenden Leistungsphasen bindend.

Die Unterlagen werden vom 18. November bis einschließlich 17. Dezember 2024 unter anderem auf der Internetseite des FBA veröffentlicht. Alle Informationen finden Sie auf folgender Internetseite:

FBA – Homepage – BAB 553: Linienbestimmungsverfahren für den Neubau der Autobahnverbindung (Querspange) mit Rheinquerung zwischen der BAB 555 und der BAB 59.

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