A553 Rheinspange – Öffentliche Auslegung

Autobahn

Das Fernstraßen-Bundesamt hat die öffentliche Auslegung initiiert. 

Diese erfolgt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Zuge der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil des Verfahrens zur Bestimmung der Linienführung nach      § 16 Bundesfernstraßengesetz. Nach Abschluss des Verfahrens zur Bestimmung der Linie (Leistungsphase 2 Vorplanung) tritt das Projekt in die nächste Leistungs-phasen 3 Entwurfsplanung (Gesehenvermerk) und anschließend in die Leistungs-phase 4 Genehmigungsplanung (Planfeststellungverfahren) ein. Die in Leistungsphase 2 bestimmte Linie ist für die folgenden Leistungsphasen bindend.

Die Unterlagen werden vom 18. November bis einschließlich 17. Dezember 2024 unter anderem auf der Internetseite des FBA veröffentlicht. Alle Informationen finden Sie auf folgender Internetseite:

FBA – Homepage – BAB 553: Linienbestimmungsverfahren für den Neubau der Autobahnverbindung (Querspange) mit Rheinquerung zwischen der BAB 555 und der BAB 59.

Kommentare

29 Kommentare

  1. Hat sich seitdem noch etwas getan? Der 17.12.2024 ist schon ein halbes Jahr her. Der Link funktioniert übrigens nicht mehr.

    1. Sehr geehrter Nutzer,

      die öffentliche Auslage erfolgte im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens vom 18. November 2024 bis zum 17. Dezember 2024 durch das Fernstraßen-Bundesamt, das für das Verfahren der Linienbestimmung verantwortlich ist. Einwendungen konnten bis zum 17. Februar 2025 abgegeben werden. Bei weiteren Fragen bezüglich des Verfahrens, wenden Sie sich bitte an das zuständige Fernstraßen-Bundesamt.

      Ihr Rheinspange-Team

  2. „Einwendungen konnten bis zum 17. Februar 2025 abgegeben werden“.

    Ist nun auch wieder ein halbes Jahr her. Wie ist der Stand (wörtlich?) der Dinge? Der hier auf der Seite geteilte Link zum Fernstraßen-Bundesamt ist leider tot.

    1. Das Verfahren der Linienbestimmung ist noch nicht abgeschlossen und liegt in Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamtes. Der geteilte Link diente der Möglichkeit, Einwedungen bis zum 17. Februar abzugeben.

      Ihr Rheinspange-Team

  3. Anscheinend müssen sich Bürger untereinander selbst informieren. Antwort des Fernstraßenbundesamtes:
    „… Vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Derzeit läuft im Fernstraßen-Bundesamt ein Verfahren zur Festlegung der Trassenlage der A553. Ein wichtiger Teil dieses Verfahrens ist die Umweltverträglichkeitsprüfung. Von November 2024 bis Februar 2025 fand eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und der Öffentlichkeit statt, um Einwände und Vorschläge zu den Umweltauswirkungen der Maßnahme zu sammeln. Aktuell erarbeitet die Autobahn GmbH des Bundes die Aussagen aus diesen Einwendungen, um eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen zu erstellen. Die Ergebnisse werden an das Fernstraßen-Bundesamt übergeben, welches für das gesamte Verfahren zuständig ist.

    Nach Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch das Fernstraßen-Bundesamt das Verfahren der Linienbestimmung weitergeführt.“

  4. Ich als Pendler zwischen Troisdorf Wohnstätte und Brühl Arbeitsstelle würde die Rheinspange sehr begrüßen. Zur Zeit scheitert der Berufsverkehr über die Süd Anfahrt am Nadelöhr der Bonner Nordbrücke wegen einer Spursperrung bereits. Gar nicht auszudenken wenn ab 2030 die Nordbrücke neu gebaut werden wird. Über die nördliche Anfahrt über die Rodenkirchener Brücke scheitert es an dem Ausbau der A59 in beide Fahrtrichtungen sowie dem gerade erst sich erst beruhigenden Verkehrsfluss auf der Brücke selbst. Dennoch sind die A4, die A3, die A555, die A59, alle Autobahnen im Ballungsraum Köln Bonn zur selben Zeit eine Baustelle! Die Rheinspange würde definitiv für eine spürbare Entlastung sorgen! Wäre denn eine unterirdische Möglichkeit ( ab Godorf ) Tunnelführung unter dem Rhein bis hin zur Anschlussstelle Lind oder gar bis zum Dreieck Sank Augustin West keine Option? Die Belüftunsanlagen könnten auch umweltfreundlich und verträglich in die Landschaft integriert werden. Oder man plant statt 3 Spuren pro Fahrtrichtung nur 2? Ich weiß das das Projekt schon lange in der Vorplanung sich befindet, aber es ist doch im internationalen Vergleich erschreckend, wie lange in Deutschland ein Bauvorhaben von der ersten Planung bis zum ersten Spatenstich benötigt, geschweige die Bauphase an sich. So wird es wohl bald zum Verkehrsinfarkt in der Region kommen.

    1. Die Planung des Projektes Rheinspange553 befindet sich in der Vorplanung. In der zweiten Stufe der Vorplanung wurden 12 Varianten vertieft untersucht und in einem komplexen Abwägungsprozess wurde die Tunnelvariante 6aT als Vorzugsvariante der Autobahn GmbH ermittelt. Gegenwärtig läuft das Linienbestimmungsverfahren in Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamtes. Als Ergebnis wird eine der 12 vertieft untersuchten Varianten als bestimmte Linie ermittelt. Eine Tunnelvariante bei Godorf wurde in der ersten Stufe bereits untersucht mit dem Ergebnis, dass diese Variante nicht weiterverfolgt wurde.
      Der Planungsauftrag des Bundesverkehrswegeplans sieht den Neubau einer vierstreifigen Autobahnverbindung vor, daher wird der Querschnitt auch nur mit zwei Hauptfahrstreifen je Fahrtrichtung geplant. 

      Ihr Rheinspange-Team

  5. In der Sache tut sich seit 2,5 Jahren nichts mehr. Zuständigkeiten wechseln und der jeweils Zuständige verweist auf „to-do’s“ anderer Stellen. Zuletzt las ich hier auf der Projektseite (!) dass man sich bei Fragen an das Fernstraßen-Bundesamt wenden muss. Das ist ja mal eine Info-Seite!

    Es gab MItte 2024 ein „Interview“ mit dem Projektverantwortlichen in dem er zusammenfasste was sich im Wesentlichen zwischen 2021 und 2023 getan hatte. Seitdem habe ich den Eindruck das Projekt wird unmerklich in den Ruhestand befördert. Irgendwann fragt dann auch keiner mehr nach (gerät hoffentlich in Vergessenheit) und dann muss man auch nichts mehr erklären. Ich finde es schade – so werden selbst sehr interessierte und wohlwollende Anwohner hingehalten und so lange mit Verwaltungsakten zu Tode gelangweilt bis jeder Enthusiasmus und eine breite Zustimmung in Vergessenheit geraten sind.

    1. Das Projekt Rheinspange befindet sich im Verfahren der Linienbestimmung. Das Fernstraßen-Bundesamt ist für die Bestimmung der Linie als zentrale Bundesbehörde für Bundesfernstraßen zuständig, während die Autobahn GmbH für die Planung zuständig ist. Fragen bezüglich des Linienbestimmungsverfahrens sind an das Fernstraßen-Bundesamt und Fragen zur Planung an die Autobahn GmbH zu richten. Das Linienbestimmungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

      Ihr Rheinspange-Team

      1. Auf der Info-Seite steht auf der allerersten Seite zum aktuellen Status:
        Abstimmung mit dem Fernstraßen­bundesamt.

        Sie schreiben hier (ganz aktuell) etwas von einem anderen Status.

        Wenn selbst die Projektverantwortlichen widersprüchliche Daten auf der offiziellen Info-Seite zur Verfügung stellen, dann verstetigt sich leider der Eindruck, dass keiner mehr so richtig weis wo das Projekt steht und wann es wie weitergeht 🙁

        1. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Auf der Startseite wurde die Grafik korrekt angezeigt, auf der Unterseite „Aktuelles“ erschien jedoch die veraltete Version. Das war ein technisches Problem und wurde umgehend behoben. Das Projekt Rheinspange befindet sich noch im Verfahren der Linienbestimmung.

          Ihr Rheinspange-Team

  6. Hallo zusammen,
    ich bin wirklich froh, dass hier immer noch einige Interessierte Kommentare zur aktuellen Planungssituation der Rheinspange 553 verfassen, obwohl der letzte offizielle Stand bereits fast 18 Monate her ist. Das zeigt mir – und hoffentlich auch anderen –, dass diese Verbindung in der Bevölkerung nicht nur toleriert, sondern ausdrücklich erwünscht ist.
    Ich möchte jedoch anmerken, dass die Autobahn GmbH als Betreiberin dieser Website meiner Meinung nach auch eine Informationspflicht gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern dieser Seite hat. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass sie sich aktiv um aktuelle Informationen bemühen und in regelmäßigen Abständen beim Fernstraßen-Bundesamt nach dem Stand des Verfahrens fragen sollte, um diese Informationen dann hier entsprechend zu veröffentlichen. Das würde beim Bundesamt zugleich die Dringlichkeit unterstreichen, die diese Autobahnverbindung für die Region hat.
    Versteht mich bitte nicht falsch: Ich finde es sehr gut, dass es diese Website zur Information der Bevölkerung gibt, und ich bin der Autobahn GmbH dankbar, dass sie sich um dieses Thema und die Plattform kümmert. Ich denke jedoch auch, dass man das Informationsangebot der Website dann nicht so stiefmütterlich behandeln und ausschließlich auf andere Behörden verweisen sollte. Schließlich google ich nach der Rheinspange 553 und nicht nach dem Fernstraßen-Bundesamt.
    Abschließend hoffe ich, dass bald wieder Bewegung in die Sache kommt.

  7. Sehr geehrte Damen und Herren,

    mich wundert es, dass Fußgänger*innen und Radfaher*innen bei der Maßnahme komplett hintergangen werden, da hiervon nur der motorisierte Verkehr mit Vmin 60 km/h profitiert.

    Andere Verkehrsteilnehmende müssen für die Nutzung der Fähre Wesseling – Lülsdorf Geld bezahlen.

    Kann dies in irgendeiner Weise kompensiert werden, z. B. durch eine Mautpflicht für Kfz oder eine kostenlose Shuttlebusverbindung von Wesseling nach Niederkassel?

    Freundliche Grüße

    1. Sehr geehrter Nutzer,

      als Autobahn GmbH sind wir, entsprechend unseres Planungsauftrages und Finazierungsrahmens, nur legitimiert Autobahnverbindungen zu planen. Bei Brückenvarianten ist es möglich die notwendigen Betriebswege des Brückenbauwerkes für den Rad- und Fußgängerverkehr freizugeben. Bei Tunnellösungen ist das hingegen nicht möglich. Für den Fußgänger- und Radverkehr sind z.B. die lokalen Gebietskörperschaften verantwortlich. Genauere Ausführungen zu Ihrer Fragestellung können Sie der Zusammenfassung der Irrtümer und Falschbehauptungen zur Rheinspange (siehe Irrtum 9) oder den bereits beantworteten Fragen zu diesem Thema entnehmen: Soll eine zukünftige Rheinquerung lediglich für den Kfz- und LKW-Verkehr nutzbar sein, oder wird weiterhin die Möglichkeit einer Kombination mit Bahn bzw. Straßenbahn und beidseitigen Radwegen geprüft?.

      Ihr Rheinspange-Team

  8. Weitere Monate gehen ins Land. Es wird Frühling, dann Sommer… Die Rheinspange spannt einen doch ziemlich auf die Folter. Ja, ich wies, dass Verfahren liegt beim Fernstraßen-Bundesamt. Seit wie vielen Jahren? Holt die Autobahn GmbH dort auch Updates ein? Stört es die Projektverantwortlichen eigentlich, wenn sich über JAHRE gar nichts tut was man als „Erfolg“ oder zumindest als Fortschritt verkünden könnte? Wir sind die betroffenen Bürger. An mancher Stelle werden wir als Beteilige bezeichnet – davon merkt man nun seit min. drei Jahren nichts mehr. Man wird weder beteiligt noch informiert. Das ist genau das was unser Land so „erfolgreich“ macht!! Innerhalb von 10 Jahren waren die Kölner Brücken nach dem Krieg wieder aufgebaut bzw. sogar ganz neue waren dazugekommen. Heute ist es völlig okay, wenn ein Amt Jahrelang braucht um zu entscheiden wo die Linie verlaufen soll (dabei gibt es da quasi gar keine Alternativen wenn der Tunnel kommt). Wenn Sie diese Stimmung hier nicht wünschen dann nennen Sie doch mal konkret die Ansprechpartner beim Fernstraßen-Bundesamt damit man dort seine Anfragen stellen kann. Das wäre nach all den Nachfragen hier doch vielleicht mal ein Schritt in Richtung Informationsvermittlung, oder?

    1. Vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar und die Schilderung Ihrer Sicht auf die aktuelle Situation. Wir verstehen, dass die lange Verfahrensdauer und die aus Ihrer Perspektive fehlenden sichtbaren Fortschritte zu Frustration führen können.

      Das Linienbestimmungsverfahren liegt aber weiterhin in der Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamtes. Als Projektträger sind wir verpflichtet, den formalen Ablauf dieses bundesbehördlichen Verfahrens abzuwarten und können dessen interne Abläufe oder zeitliche Priorisierungen nicht beeinflussen.

      Wir bemühen uns regelmäßig um aktuelle Informationen zum Stand dieses Verfahrens. Sobald uns neue, belastbare Informationen aus dem Verfahren vorliegen, werden wir diese selbstverständlich öffentlich machen und über die bekannten Kanäle bereitstellen. Grundsätzlich benennen wir aus rechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen keine individuellen Kontaktpersonen.

      Wir nehmen die Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit sehr ernst und möchten auch weiterhin transparent informieren. Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Geduld.

      Ihr Rheinspange-Team

      1. So, jetzt haben wir den Salat!
        Nordbrücke gesperrt. AK SU/BN gesperrt. A560 Baustelle wegen Bauarbeiten der DB. A59 Baustelle wegen weiß ich grad nicht, ändert aber auch nix an der Tatsache der Baustelle. Köln – Bonn – Rhein Sieg vor dem Verkehrsinfarkt.
        Seit Mittwoch sind die Fährbetriebe rund um Bonn die einzige Ausweichmöglichkeit. Wer zahlt denn den Betroffenen die Kosten? Woher soll man die Zeit noch nehmen? Gut, am Ende können die Fähren das eh nicht auffangen…
        Wie können diese ganzen Verfahren JETZT beschleunigt werden? Die erste Idee für eine weitere Brücke oder einen Tunnel stammt aus den 80er Jahren. Was hat dieses „Projekt“ in ca 40 Jahren schon an Geld verschlungen, ohne dass auch nur eine Schaufel in die Hand genommen wurde? Wird bei der Planung berücksichtigt, dass der Verkehr stetig zunimmt? 4-5 Spurig pro Richtung beim Neubau wären angebracht, damit nicht direkt wieder Not ist und dieses Bauwerk Zukunftsfähig ist. Nicht wie die A3, die auf ein paar funzeligen km zwischen Köln und Leverkusen 4 spurig ausgebaut wurde, nur um schon bei Eröffnung nicht mehr auszureichen und bei der Zusammenführen der Spuren wieder für Stau sorgt.
        Wird hier mir Hochdruck im Schichtsystem angezeigt einer Lösung gearbeitet?
        Wie sehen die konkreten Sofortmaßnahmen aus um dieses Bauwerk ASAP umzusetzen?

        1. Für den Betrieb der Rheinfähren und mögliche Kostenübernahmen ist die Autobahn GmbH nicht zuständig. Das Linienbestimmungsverfahren und die Phasen des Planungsprozesses im Zusammenhang zum Projekt Rheinspange unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, die nur durch die Gesetzgebung geändert werden können. Die großräumige Verkehrsuntersuchung im Raum Köln-Bonn hat den Bedarf sowie den im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen 4-streifigen Querschnitt der Rheinspange unter Berücksichtigung des entsprechenden verkehrlichen Prognosehorizontes bestätig

    1. Im Rahmen der Vorplanung des Projektes Rheinspange wurde die Bauzeit auf Basis von Erfahrungswerten auf 8 Jahre geschätzt.

  9. Meine Anfrage an das Fernstraßenbubdesamt wurde wie folgt beantwortet.

    Sehr geehrter Herr xxx,
    vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir Sie jedoch bitten möchten, zuständigkeitshalber an die Autobahn GmbH des Bundes zu richten. Diese ist verantwortlich für die Erhaltung, Planung und den Bau der Autobahnen.

    Freundliche Grüße
    im Auftrag
    Fernstraßen-Bundesamt

    Wer ist also verantwortlich? Wer müsste sich treffen um das zu klären? Die Nordbrücke ist jetzt kaputt, ihre Organisation plant weiter mit vier Spuren obwohl es danach auf 2 runter geht und es gab noch nie einen echten Stau bei drei. Meine Straße wird jetzt zum Dauerstau und eine Kinder sind den Gefahren von Lastern ausgesetzt, weil irgendjemand seinen/ihren (aber seinen ist wahrscheinlicher) Job nicht macht.

    1. Das Fernstraßen-Bundesamt ist für das Linienbestimmungsverfahren der Rheinsapnge553 zuständig. Die Aufgaben der Autobahn GmbH umfassen insbesondere die Erhaltung, Planung und Bau der Autobahnen. Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte das Kontaktpostfach Rheinland[@]autobahn[.]de. Für projektspezifische Anfragen nutzen Sie bitte jeweils die dem Projektzugehörige Kontaktadresse. Die Baumaßnahmen A565 Sanierung Rheinbrücke Bonn-Nord und A565 Neubau der Rheinbrücke (Friedrich-Ebert-Brücke) inkl. Erweiterung zwischen AK Bonn-Nord und AS Bonn-Beuel sind unter bonnbewegt zusammengefasst. Im Falle der Bonner Nordbrücke lautet die Kontaktadresse für projektbezogene Fragen bonnbewegt[@]autobahn[.]de.

  10. Gerade vor dem Hintergrund, das die Rodenkirchner Brücke in absehbare Zeit ersetzt werden muss und nun auch noch die Bonner Nordbrücke länger auszufallen droht, muss das Verfahren beschleunigt werden. Aber, muss es denn wirklich eine Brücke sein, würde ein Tunnel nicht besser für die Natur und Umwelt sein? Egal was kommt, weder der ÖPNV noch die Fahrraffahrer oder Fussgänger dürfen vergessen werden! Und es muss jetzt wirklich schnell (er) gehen – sonst bricht der ganze Köln-Bonner Raum zusammen.

    1. Die Vorzugsvariante bei der Rheinspange der Autobahn GmbH ist eine Tunnelvariante. Als Autobahn GmbH sind wir, entsprechend unserem Planungsauftrag und Finanzierungsrahmens, nur legitimiert Autobahnverbindungen zu planen. Bei Brückenvarianten ist es möglich die notwendigen Betriebswege des Brückenbauwerkes für den Rad- und Fußgängerverkehr freizugeben. Bei Tunnellösungen ist das hingegen nicht möglich. Für den Fußgänger- und Radverkehr sind z.B. die lokalen Gebietskörperschaften verantwortlich. Genauere Ausführungen zu Ihrer Fragestellung können Sie der Zusammenfassung der Irrtümer und Falschbehauptungen zur Rheinspange (siehe Irrtum 9) oder den bereits beantworteten Fragen zu diesem Thema entnehmen: Soll eine zukünftige Rheinquerung lediglich für den Kfz- und LKW-Verkehr nutzbar sein, oder wird weiterhin die Möglichkeit einer Kombination mit Bahn bzw. Straßenbahn und beidseitigen Radwegen geprüft?.

  11. Und jetzt haben wir den Salat!
    Chaos pur – die Rhein Spange wird jetzt benötigt und wo ist sie? Wann wird endlich wirtschaftlich gedacht? Tausende Arbeitnehmer in der Region Niederkassel, Bonn und Köln sind durch die Sperrung der Nordbrücke betroffen. Fährbetrieb Mondorf- Graurheindorf hat zur Bewältigung bereits eine zweite Fähre eingesetzt, die aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. Übrigens in China würde so ein Problem innerhalb eines Monats gelöst werden. Wir müssen erst Jahre Anträge stellen, Ausschreibungen machen und werden dann nach Genehmigung mindestens 5 -10 Jahre vertröstet, weil alles ja doch was teurer wird, als angedacht.

  12. „ist die Autobahn GmbH nicht zu ständig“

    Das ist die Kernaussage der meisten Antworten hier.

    So richtig verantwortlich ist offenbar keiner. Daher kann auch jahrelang irgendwo in einem stillen Kämmerchen geplant und getüftelt werden ohne dass man sich erklären müsste. Und falls gar keiner plant und tüftelt weil leider kein Personal zum Ausarbeiten der vorgeschriebenen Pläne vorhanden ist muss sich auch keiner verantworten – „nicht zuständig“ macht es möglich!

    Es ist eine absolute Frace!

    Hat denn niemand bei Ihnen das dringende Bedürfnis eine TaskForce einzuberufen in der sich ALLE für die Planung erforderlichen Abteilungen und Stellen ein Wochenende zusammensetzten und dann ein Beschluss steht wie, wo und was gebaut wird? Sorge vor Klagen von Umwältverbänden oder von Landwirten die gerne fürstlich entlohnt würden für die paar qm Acker die sie für die Autobahn oder den Tunnel abtreten müssten? Lasst sie klagen, kann im Nachgang geregelt werden. Die hunderten Mio. die jährlich an Schanden entstehen weil alles marode ist können wir und sparen und im schlimmsten Fall an die Kläger (wenn sie denn überhaupt Recht hätten) auskehren. Teurer wird das nicht! Dann ginge es aber voran und die Probleme von abertausenden Anwohnern würden ein Stück weit gelöst!

  13. Kommentare von gestern wurden nicht gepostet. Technischer Fehler oder (trotz Einhaltung aller Regularien aus der Netiquette) zu unbequeme Fragen? So geht Bürger in komplizierten und kontroversen Prozessen mitnehmen ganz sicher nicht. Es entsteht der Eindruck, dass hieran nur formal ein Interesse besteht.

    1. Leider ist es nicht möglich alle eingehenden Kommentare und Fragen umgehend zu beantworten.

      Vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar und die Schilderung Ihrer Sicht auf die aktuelle Situation. Wir verstehen, dass die lange Verfahrensdauer und die aus Ihrer Perspektive fehlenden sichtbaren Fortschritte zu Frustration führen können.
      Das Projekt Rheinspange553 wurde nicht „im stillen Kämmerchen“ geplant – im Gegenteil: Die Planung der Rheinspange ist ein Pilotprojekt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung.
      Das Fernstraßen-Bundesamt ist für das Linienbestimmungsverfahren verantwortlich. Als Projektträger sind wir verpflichtet, den formalen Ablauf dieses bundesbehördlichen Verfahrens abzuwarten und können dessen interne Abläufe oder zeitliche Priorisierungen nicht beeinflussen.
      Die Autobahn GmbH ist für Planung, Bau und Unterhaltung der Bundesautobahnen zuständig. Das Linienbestimmungsverfahren und der Planungsprozess einschl. aller notwendigen umweltfachlichen Untersuchungen unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften. Die Autobahn GmbH hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Vorgaben und die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Prozesse. 
      Wir bemühen uns regelmäßig um aktuelle Informationen zum Stand des Linienbestimmungsverfahrens. Sobald uns neue, belastbare Informationen aus dem Verfahren vorliegen, werden wir diese selbstverständlich öffentlich machen und über die bekannten Kanäle bereitstellen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie die Verhaltensregeln zur Kommunikation in unserer Netiquette und unsere Datenschutzerklärung.

Sie wollen auf dem laufenden bleiben?

Dann abonnieren Sie jetzt den Infobrief zur „Rheinspange 553“!

* wird benötigt

Mit dem Klick auf „Infobrief abonnieren“ erklären Sie sich mit dem Empfang unseres Newsletters mit Informationen zum Projekt Rheinspange 553 sowie mit der Erhebung, Speicherung und Auswertung von Daten zur Erfolgsmessung zu Zwecken des Einsatzes eines nutzerfreundlichen sowie sicheren Newslettersystems einverstanden. Ihre Einwilligung in die Übersendung des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen und den Newsletter abbestellen. Bitte beachten Sie dazu unsere Datenschutzerklärung.