Das Fernstraßen-Bundesamt hat die öffentliche Auslegung initiiert.
Diese erfolgt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Zuge der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil des Verfahrens zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 Bundesfernstraßengesetz. Nach Abschluss des Verfahrens zur Bestimmung der Linie (Leistungsphase 2 Vorplanung) tritt das Projekt in die nächste Leistungs-phasen 3 Entwurfsplanung (Gesehenvermerk) und anschließend in die Leistungs-phase 4 Genehmigungsplanung (Planfeststellungverfahren) ein. Die in Leistungsphase 2 bestimmte Linie ist für die folgenden Leistungsphasen bindend.
Die Unterlagen werden vom 18. November bis einschließlich 17. Dezember 2024 unter anderem auf der Internetseite des FBA veröffentlicht. Alle Informationen finden Sie auf folgender Internetseite:
2 Antworten
Hat sich seitdem noch etwas getan? Der 17.12.2024 ist schon ein halbes Jahr her. Der Link funktioniert übrigens nicht mehr.
Sehr geehrter Nutzer,
die öffentliche Auslage erfolgte im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens vom 18. November 2024 bis zum 17. Dezember 2024 durch das Fernstraßen-Bundesamt, das für das Verfahren der Linienbestimmung verantwortlich ist. Einwendungen konnten bis zum 17. Februar 2025 abgegeben werden. Bei weiteren Fragen bezüglich des Verfahrens, wenden Sie sich bitte an das zuständige Fernstraßen-Bundesamt.
Ihr Rheinspange-Team