Luftschadstoffe

Kraftfahrzeuge setzen bei der Verbrennung des Kraftstoffes eine Vielzahl von Schadstoffen frei, die die menschliche Gesundheit gefährden können. Ein lufthygienisches Gutachten wird prüfen, ob sich die Konzentration der Luftschadstoffe an beurteilungsrelevanter Wohnbebauung durch die geplante Rheinspange im gesetzlich unzulässigen Maße erhöhen wird. Dabei wird auch die schon vorhandene Hintergrundbelastung berücksichtigt. Die Grenzwerte für Luftschadstoffe werden insbesondere in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegt.

Grundlagen der Immissionsprognose

Um die Luftschadstoffimmissionen (also deren Einwirkung auf den Menschen) zu prognostizieren, wird auf Vorarbeiten aus den Verkehrsuntersuchungen für die Rheinspange zurückgegriffen. Die Daten aus der Verkehrsprognose 2030 ermöglichen eine Abschätzung über die Zusammensetzung und Entwicklung des Verkehrs sowie über die Verkehrsflüsse. Eine weitere wichtige Datenbasis für eine Prognose ergibt sich aus den Berechnungen für die Emissionsfaktoren 2030. Hierbei werden die Treibhausgas- und Schadstoffbelastungen des Straßenverkehrs berechnet. Um abschätzen zu können, wie sich Schadstoffe in der Luft ausbreiten, werden repräsentative Windmessdaten herangezogen und in das Prognosemodell eingespeist. Schließlich liefern Messdaten der Landesmessstationen in der Umgebung Aussagen über die Hintergrundbelastung mit Schadstoffen.

Methodik und Ablauf der lufthygienischen Untersuchung

Der erste Schritt im Rahmen der lufthygienischen Untersuchung ist die Übernahme der Eingangsdaten. Das umfasst die Lage der Trassenvarianten, die Verkehrsprognosen für das Prognosejahr 2030 sowie die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung (Lage / Höhe der aktiven Lärmschutzmaßnahmen).
Im Anschluss daran wird die lufthygienische Untersuchung erstellt. Hierbei werden die Emissionen (Ausstoß) des Straßenverkehrs für die relevanten Straßen bestimmt und die verkehrsbedingten Stickstoffdioxid- und Feinstaubimmissionen berechnet. Im Konfliktfall können hier gegebenenfalls mit dem Projektträger Maßnahmen erarbeitet werden.
Am Ende dieses Prozesses werden die Immissionsprognose und die planungsbedingte Änderung vorgestellt. Die Prognose fließt in die Bewertung unterschiedlicher Trassenvarianten ein.