Im abschließenden Arbeitsschritt der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurden die Varianten hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen systematisch bewertet und verglichen und auf dieser Grundlage die aus umweltfachlicher Sicht „beste“ Variante ermittelt. Diese Bewertung wurde im Sommer 2022 in einem dritten UVS-Abstimmungstermin mit den relevanten Trägern öffentlicher Belange erörtert. Im Anschluss zu diesem Termin hatten alle Teilnehmende noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme. Alle Hinweise und Anregungen wurden im Anschluss von der Autobahn GmbH geprüft und die UVS fertiggestellt. Ende Oktober liegen nun alle umweltfachlichen Untersuchungen final vor.
Für den abschließenden Variantenvergleich wurde zunächst für jedes Schutzgut der UVS eine Wirkungsprognose vorgenommen, um zu ermitteln, wie sich eine bestimmte Variante auf das jeweilige Schutzgut auswirkt. Dabei wurden jeweils bestimmte Wirkfaktoren untersucht – beim Schutzgut Mensch waren dies u.a. der Verlust von Siedlungsflächen oder deren Beeinträchtigung durch Verlärmung, Schadstoffeinträge oder visuelle Überprägung. Hieraus wurden in einem zweiten Schritt Rangfolgen der Varianten nach der Erheblichkeit ihrer Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgüter abgeleitet. Endresultat ist schließlich eine schutzgutübergreifende Variantenreihenfolge.
Ergebnisse von Auswirkungsprognose und Variantenvergleich
Im Ergebnis belegen die Tunnelvarianten 10T, 7T und 6aT in engem Abstand zueinander die ersten drei Ränge – sie würden sich insgesamt am wenigsten stark auf die Umweltbelange im Untersuchungsraum auswirken. Variante 10T, mit einem Rheintunnel südlich von Niederkassel, schneidet dabei am besten ab. Am Ende der Rangliste finden sich die Varianten 3B und 4B mit einer Brücke bei Godorf sowie die Variante 9aB mit einer Brücke bei Niederkassel. Unter anderem würden diese Varianten zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ führen. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ergab, dass die bei Langel gelegene Teilfläche des FFH-Gebiets durch diese Varianten erheblich in Anspruch genommen würde. Die Varianten 9aB, 8B und 11B würden die Teilfläche bei Niederkassel beanspruchen. Daraus folgt, dass für die Realisierung einer dieser Varianten ein FFH-Ausnahmeverfahren erforderlich wird.
Im Juni 2022 wurden die vorläufigen Ergebnisse der Auswirkungsprognose und des Variantenvergleichs dem Dialogforum und dem politischen Begleitkreis zur Rheinspange 553 vorstellt. In der folgenden Präsentation können die Ergebnisse eingesehen werden:
Die umweltfachlich „beste“ Variante kann letztlich von der gesamtplanerischen Vorzugsvariante abweichen, da noch weitere Faktoren, wie beispielsweise objektplanerische Aspekte, in die Abwägung der Vorzugsvariante einfließen.