Der Begriff Nullvariante beschreibt im Planungsprozess einen Planfall, bei dem ein betrachtetes Projekt nicht umgesetzt wird. Die Fachbezeichnung für die Nullvariante lautet “Bezugsvariante”. Die Bezugsvariante dient ausschließlich dazu, die Auswirkungen einer geplanten Variante darzustellen, um sie mit anderen geplanten Varianten zu vergleichen.
Die Auswirkungen einer realisierten Rheinspange im Vergleich zu einer nicht realisierten Rheinspange sind z.B. bereits durch den Bezugsfall (Prognosebezugsfall 2030) in der Verkehrsuntersuchung dargestellt. Daher wurde der Bezugsfall, die sogenannte “Nullvariante”, hinsichtlich der verkehrlichen Wirkungen bei allen 17 sich aufdrängenden Varianten berücksichtigt.