Ist die Linie im Bundesverkehrswegeplan schon verbindlich?

Die Planung steht noch ganz am Anfang. Es gibt noch keinerlei Entscheidung über eine mögliche Linienführung. Die dem Bundesverkehrswegeplan zugrundeliegende Linie dient allein dem Zweck, exemplarisch den Bedarf einer zusätzlichen Rheinquerung in der Region aufzuzeigen und die Kosten des Vorhabens grob zu veranschlagen. Zunächst werden alle räumlichen Restriktionen sorgsam untersucht. Auf der Grundlage unterschiedlicher Gutachten und unter Beteiligung der zuständigen Behörden werden letztlich verschiedene Varianten ausgearbeitet und miteinander verglichen. Straßen.NRW. plant in dieser Phase des Verfahrens bereits sehr umfangreiche Beteiligungsangebote für Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenvertreter der Region. So können sich alle Interessierten in die Planung einbringen. Erst am Ende dieses aufwendigen Prozesses wird eine Vorzugsvariante festgelegt, die dann im weiteren Verlauf der Planung im Detail ausgearbeitet wird. Weitere Informationen über das komplexe Planungsverfahren erhalten Sie.

Eingestellt von der Autobahn GmbH am 8. Oktober 2019